Sicherheitsanalysen und Nachweise

Für Kernkraftwerke, Standort-Zwischenlager, Abfalllager und andere kerntechnische Einrichtungen erstellen wir Sicherheitsanalysen und Nachweise.

Die Sicherheitsanalysen und Nachweise umfassen den gesamtem Lebenszyklus der Anlagen und Einrichtungen und schließen die Planung und den Bau, den Betrieb sowie die Stilllegung und den Abbau ein.

Periodische Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ)

Beim Betrieb der kerntechnischen Anlagen sind gemäß § 19 a Atomgesetz (AtG) regelmäßig Überprüfungen und Bewertungen der nuklearen Sicherheit im Rahmen der Periodischen Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) durchzuführen. Die Ergebnisse der PSÜ sind zu dokumentieren und der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde vorzulegen. sturm + partner unterstützt die Betreiber der Standort-Zwischenlager und der Abfalllager bei der Durchführung und Dokumentation der PSÜ. Grundlage sind insbesondere die Empfehlungen der Entsorgungskommission (ESK-Leitlinien) zur Durchführung und Dokumentation der PSÜ sowie für die trockene Zwischenlagerung von Brennelementen und Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen sowie von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung.
Schwerpunkte der PSÜ sind:

  • Aktuelle Anlagenbeschreibung
     
  • Zusammenstellung der im Überprüfungszeitraum durchgeführten bzw. eingetretenen sicherheitsrelevanten Änderungen (Änderungen im Genehmigungsstatus, geänderte regulatorische Anforderungen, organisatorische Änderungen, technische Änderungen, Änderungen im Betriebszustand, Veränderungen bei den Standortbedingungen, Wechselwirkungen mit benachbarten Einrichtungen und Anlagen)
     
  • Auswertung von Betriebserfahrungen (Betriebsführung, Anlagenbetrieb, Auswertung der Ergebnisse von Wiederkehrenden Prüfungen (WkP) und sonstigen Prüfergebnissen, Erkenntnisse aus Routine- und Einzelüberprüfungen, Instandhaltung (inkl. Zuverlässigkeit der Komponenten), Strahlenschutz, Erfahrungsrückfluss, Meldepflichtige Ereignisse, Notfallschutzplanung, Alterungsmanagement, Erfahrungen aus Weiterleitungsnachrichten, Betriebserfahrungen in vergleichbaren Anlagen)
     
  • Störfallanalyse (Existenz weiterer relevanter Ereignisabläufe aufgrund von Erfahrungen aus vergleichbaren Anlagen bzw. Weiterentwicklungen im Regelwerk, Aktualität angewandter Nachweisverfahren, Berücksichtigung aktueller Randbedingungen und veränderter Standortbedingungen, Vorgesehene Maßnahmen bei auslegungsüberschreitenden Ereignissen)
     
  • Überprüfung zur technischen Alterung (Umsetzung der Prüf- und Überwachungsmaßnahmen, Bewertung der Ergebnisse der Prüf- und Überwachungsmaßnahmen, Maßnahmen zum Umgang mit Alterungsbefunden, Integration der Maßnahmenzur Beherrschung von Alterungsbefunden in das Überwachungskonzept, Bewertung der Alterungsbefunde auf ihre Übertragbarkeit auf andere Systeme und Komponenten)
     
  • Sicherheitsmanagement (Zusammenführung aller für den sicheren Betrieb erforderlichen Anforderungen in einem kohärenten Ansatz, Beschreibung aller geplanten und systematischen Handlungsweisen, die für die Umsetzung dieser Anforderungen erforderlich sind, Sicherstellung, dass die Anforderungen an die Arbeitssicherheit, die Umwelt, den Schutz und den Erhalt, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit nicht getrennt von den Sicherheitsanforderungen erwogen werden, um dadurch mögliche ungünstige Auswirkungen auf die nukleare Sicherheit zu vermeiden)
     
  • Langzeitdokumentation und elektronische Datenverarbeitungssysteme (Vollständigkeit und Originaltreue der gespeicherten Dokumente, Erfordernis zur Anpassung an neue Standards für Format, Form der Speicherung sowie die Art der Bereitstellung, Maßnahmen zur Wiedergewinnung oder Rettung verlustiger Daten, Maßnahmen zum vorsorglichen Schutz vor künftigem Verlust)

Im Ergebnis der PSÜ kann der aktuelle Sicherheitsstatus der Anlagen und deren sicherer Weiterbetrieb bewertet werden. Mögliche Verbesserungen der kerntechnischen Sicherheit sind identifiziert und dokumentiert.

Übertragbarkeitsprüfungen zu sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen

sturm + partner unterstützt die Betreiber kerntechnischer Anlagen bei Übertragbarkeitsprüfungen für Kernkraftwerke und Zwischenlager. Zielstellung der Übertragbarkeitsprüfung ist insbesondere, die Relevanz sicherheitstechnisch bedeutsamer Ereignisse auf andere Anlagen und Einrichtungen zu überprüfen. Wesentliche Inhalte der Übertragbarkeitsprüfung sind:

  • detaillierte Ermittlung der Ereignisursache
  • sicherheitstechnische Bewertung des Ereignisses
  • Ableitung von konkreten Kriterien zur Prüfung der Übertragbarkeit (Übertragbarkeitskriterien)
  • Überprüfung der Übertragbarkeit auf vorhandene technische Einrichtungen und Prozesse
  • Ableitung von Maßnahmen zum Schutz gegen das Wiederauftreten des sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignisses
  • Überprüfung der Wirksamkeit der abgeleiteten Maßnahmen

Die Ergebnisse der Übertragbarkeitsprüfungen werden umfassend dokumentiert. Die spätere Nachvollziehbarkeit ist somit sichergestellt.

Fehlzustandsart- und Einflussanalysen (FMEA)

Die Fehlzustandsart- und Einflussanalyse (FMEA) ist eine zielgerichtete Methode zur Ermittlung und Bewertung potenzieller Fehler und Risiken in Systemen, Design oder Prozessen. Ziele der FMEA sind:

  • Voraberkennung möglicher Fehlzustände
  • Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Auswirkungen
  • Präventive Festlegung und Umsetzung von Gegenmaßnahme

Die Stilllegung und der Abbau kerntechnischer Anlagen sind komplexe Vorhaben. Mit der Durchführung einer FMEA können bereits bei der Planung der Abbaumaßnahmen mögliche Risiken erkannt und Maßnahmen zu deren Reduzierung identifiziert werden. Die FMEA dient hierbei auch dazu, die Anforderungen für die Stilllegung und den Abbau von Anlagen hinsichtlich:

  • Nuklearer Sicherheit und Strahlenschutz (N)
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz (A)
  • Brandschutz (B)

zu berücksichtigen. sturm + partner führt die FMEA insbesondere für den Abbau von Großkomponenten, wie den Reaktordruckbehälter, dessen Einbauten und der Dampferzeuger durch. Die Anforderungen der Norm DIN EN 60812 werden berücksichtigt. Die Durchführung der FMEA umfasst typischerweise folgende Aspekte:

  • Prozessanalyse
  • Festlegung der FMEA-Prozesse
  • Bewertung der FMEA-Prozesse
  • Ableitung der Abschwächungsmaßnahmen und Erstellung des Maßnahmenkataloges
  • Dokumentation der Arbeitsergebniss

Zu Beginn der FMEA erfolgt eine Prozessanalyse für die geplante Abbaumaßnahme. Hierbei wird der Gesamtprozess mit allen zugehörigen Tätigkeiten (z.B. Einrichtung der Arbeitsbereiche, Installation von Abbaueinrichtungen, Demontage der Anlagenteile, Bearbeitung und Handhabung der radioaktiven Reststoffe und Abfälle) vollständig erfasst und dokumentiert.

Auf Basis der Prozessanalyse werden die FMEA-Prozesse festgelegt. Die FMEA-Prozesse umfassen diejenigen Tätigkeiten, für die mögliche Fehlzustände erfasst und bewertet werden sollen. Während der Abbaumaßnahme wiederholt und vergleichbar durchzuführende Tätigkeiten werden identifiziert, so dass mögliche Fehlzustände, deren Bewertungen und die anzuwendenden Abschwächungsmaßnahmen auf diese übertragen werden können.

Für die FMEA-Prozesse werden die möglichen Fehlzustände erfasst und bewertet. Die Betreiber der Anlagen und die Planer der Abbaumaßnahmen werden, zum Beispiel in Form von FMEA-Workshops, einbezogen. Zielstellung ist die möglichst umfassende Nutzung der vorhandenen Fachkompetenz für die FMEA. Für die Bewertung der Fehlzustände wurden Kriterien erarbeitet. Die Bewertungskriterien bilden einen einheitlichen Bewertungsmaßstab, welche für alle Abbaumaßnahmen anwendbar ist. Im Ergebnis wird für die möglichen Fehlzustände die Risikopriorität ausgewiesen. Hohe Risikoprioritäten deuten dabei auf Handlungsbedarf hin. Maßnahmen zur Abschwächung der Risiken sollten abgeleitet und umgesetzt werden.

Die abgeleiteten Abschwächungsmaßnahmen werden in Maßnahmenkatalogen dokumentiert. Deren Nachverfolgung und Umsetzung während der Abbaumaßnahme wird hierdurch unterstützt.